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Was kostet Hotelreinigung in Österreich? Preismodelle, Kostentreiber und wie Sie seriöse Angebote erkennen (2026)

10 Min. Lesezeit

„Was kostet eine Hotelreinigung pro Zimmer?“ ist die Frage, mit der die meisten Anfragen an Reinigungsfirmen beginnen – und die Frage, auf die es am wenigsten seriöse pauschale Antworten gibt. Das Beherbergungsgewerbe in Österreich wächst: Laut Statistik Austria erreichte der Tourismus 2025 einen neuen Rekordwert von rund 157,27 Millionen Nächtigungen, und zur Sommersaison 2025 zählte das Land laut Statistik Austria 69,4 Tausend Beherbergungsbetriebe mit 1.148,2 Tausend Betten – beide Werte gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Mit wachsender Auslastung wächst auch der Druck, Housekeeping-Kapazität planbar und wirtschaftlich zu organisieren, und die Kosten der Zimmerreinigung geraten zunehmend unter genaue Betrachtung.

Wer mehrere Angebote einholt, stellt schnell fest, dass die genannten Preise stark streuen – pro Zimmer, pro Stunde oder als Monatspauschale, oft ohne erkennbare Systematik. Dieser Ratgeber erklärt, woraus sich der Preis einer Hotelreinigung tatsächlich zusammensetzt: welche Rolle Zimmerkategorie und -größe, Reinigungsart, Frequenz, Auslastung und Saisonalität spielen, wie sich die beiden gängigen Abrechnungsmodelle – pro Zimmer und pro Stunde – unterscheiden, welchen Preisboden der Kollektivvertrag für Reinigungspersonal setzt und warum auffällig günstige Angebote eine Rückfrage wert sind, gerade im Licht des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes (LSD-BG).

Der Beitrag liefert bewusst keine Preistabelle mit Fixbeträgen. Zu viele Faktoren – Lage, Zimmerausstattung, Vertragslaufzeit, Personalverfügbarkeit vor Ort – beeinflussen den tatsächlichen Satz, als dass ein seriöser Anbieter ihn ohne Kenntnis des konkreten Betriebs nennen könnte. Stattdessen erhalten Sie als Hotelier, Housekeeping- oder Betriebsleitung eine Methode, mit der Sie eingehende Angebote strukturiert vergleichen und Dumpingpreise von realistischen Kalkulationen unterscheiden können.

Warum es in Österreich keinen Fixpreis pro Zimmer gibt

Anbieter, die auf der Website oder am Telefon einen Fixpreis pro Zimmer nennen, ohne den Betrieb zu kennen, kalkulieren entweder sehr grob oder kalkulieren nicht seriös. Der Reinigungsaufwand für ein Doppelzimmer mit Dusche unterscheidet sich spürbar von dem für eine Suite mit Wohnbereich, zusätzlichem Bad und Küchenzeile; ein durchschnittlich frequentiertes Businesshotel hat andere Anforderungen als ein Ferienhotel mit hoher Wochenendauslastung und kurzen Aufenthaltsdauern. Aus diesem Grund beginnt ein seriöses Angebot in aller Regel mit einer Begehung oder zumindest einem strukturierten Fragenkatalog zu Zimmeranzahl, -kategorien, Auslastungsprofil und gewünschtem Leistungsumfang – nicht mit einer Zahl.

Ein Angebot ohne Vor-Ort-Begehung oder ohne konkrete Rückfragen zum Betrieb ist deshalb kein Zeichen von Effizienz, sondern ein Warnsignal: Entweder wird pauschal unterkalkuliert, oder die Differenz wird später über Zusatzleistungen oder eine geringere Reinigungsqualität ausgeglichen.

Die zwei gängigen Abrechnungsmodelle: Pauschale pro Zimmer oder Stundensatz

In der Praxis haben sich zwei Abrechnungsmodelle etabliert, die jeweils unterschiedliche Anreize setzen. Bei der Pauschale pro Zimmer wird ein fixer Betrag je gereinigtem Zimmer vereinbart, unabhängig davon, wie lange die Reinigungskraft tatsächlich benötigt. Das macht die Kosten für den Betrieb gut planbar und unmittelbar mit der Zimmerzahl skalierbar – ein leerstehendes Zimmer verursacht keine Kosten. Der Nachteil liegt im Detail: Bei stark verschmutzten Zimmern, langen Aufenthalten mit hohem Wäscheanfall oder unerwarteten Zusatzaufgaben trägt entweder die Reinigungsfirma das Mehraufwandsrisiko – was sich langfristig in der Pauschale niederschlägt – oder die Qualität leidet, wenn die Zeit pro Zimmer zu knapp kalkuliert ist.

Beim Stundensatz wird die tatsächlich aufgewendete Zeit abgerechnet. Das bildet den realen Aufwand präziser ab und eignet sich besonders für Betriebe mit stark schwankendem Reinigungsaufwand, öffentlichen Bereichen oder Sonderreinigungen, die sich schwer pauschalieren lassen. Der Nachteil liegt in der geringeren Kostenplanbarkeit für den Auftraggeber: Ohne klare Zeitvorgaben und eine gemeinsame Zeiterfassung lässt sich schwer beurteilen, ob die abgerechneten Stunden dem tatsächlichen Aufwand entsprechen. In der Praxis kombinieren viele Verträge beide Modelle: Pauschale für die reguläre Zimmerreinigung, Stundensatz für öffentliche Bereiche, Sonderreinigungen oder kurzfristige Zusatzeinsätze.

Was den Preis pro Zimmer tatsächlich treibt

Unabhängig vom gewählten Abrechnungsmodell bestimmen dieselben Faktoren, wie hoch der Aufwand – und damit der faire Preis – für ein Zimmer tatsächlich ist. Wer ein Angebot beurteilen will, sollte prüfen, ob der Anbieter diese Faktoren überhaupt erfragt hat:

  • Zimmerkategorie und -größe: Standardzimmer, Suite oder Apartment mit Küche unterscheiden sich im Reinigungsaufwand erheblich.
  • Reinigungsart: eine Aufenthalts- bzw. Bleibereinigung im belegten Zimmer (Auffrischung, Handtuchwechsel nach Bedarf) ist in der Regel weniger aufwendig als eine vollständige Abreisereinigung mit komplettem Wäschewechsel und gründlicher Aufbereitung für die Neuvermietung.
  • Frequenz: tägliche Reinigung während des Aufenthalts erhöht den Gesamtaufwand pro Buchung gegenüber einer Reinigung nur bei Zimmerwechsel.
  • Auslastung und Saisonalität: hohe, planbare Auslastung ermöglicht effizientere Personaleinsatzplanung als stark schwankende Belegung mit kurzfristigen Spitzen.
  • Wäscheservice: ob Bettwäsche- und Handtuchwechsel inklusive Sortierung und Weitergabe an die Wäscherei Teil der Leistung ist oder separat organisiert wird.
  • Öffentliche Bereiche: Lobby, Flure, Frühstücksraum, Sanitäranlagen und Gemeinschaftsflächen werden meist separat kalkuliert und erhöhen den Gesamtaufwand über die reine Zimmerreinigung hinaus.
  • Anfahrt und Wegzeit: bei Betrieben außerhalb der Ballungsräume oder mit mehreren Standorten fließen Fahrzeit und -kosten in die Kalkulation ein.
  • Qualitätskontrolle: eine Reinigungsfirma, die eigene Nachkontrollen durchführt, kalkuliert diesen zusätzlichen Aufwand ein – ein Angebot ganz ohne Qualitätssicherung ist entsprechend günstiger, aber auch risikoreicher.

Der Kollektivvertrag als Preisboden

Unabhängig vom Abrechnungsmodell hat jeder seriöse Preis eine gemeinsame Untergrenze: den Kollektivvertrag. Für Personal der Gebäudereinigung – die Berufsgruppe, aus der viele auf Hotelreinigung spezialisierte Anbieter ihr Personal stellen – nennt die WKO-Lohnordnung Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung, gültig ab 1.1.2026, Stundenlöhne je Lohngruppe zwischen 12,37 und 15,12 Euro; einschlägig ist dabei Lohngruppe 3, die ausdrücklich „Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, welche in der Hotelreinigung beschäftigt werden“ erfasst und ab 1.1.2026 bei 12,99 Euro je Stunde liegt; ab 1.1.2027 steigen diese Sätze auf Basis der rollierenden Inflation mit einer im Kollektivvertrag festgelegten Mindesterhöhung von 2,8 Prozent. Wird Hotelreinigungspersonal stattdessen direkt vom Hotel angestellt oder im Rahmen von Personalleasing dem geltenden Hotel- und Gastgewerbe-Kollektivvertrag zugeordnet, gilt die jeweils einschlägige, landesweise geregelte Lohnordnung dieses Kollektivvertrags als Untergrenze; die KV-Verhandlungen 2026 für das Hotel- und Gastgewerbe endeten laut WKO am 23.6.2026 ohne Einigung, weil sich die Gewerkschaft an diesem Tag gegen einen Abschluss entschied, sodass bis zu einer Neueinigung die Lohn- und Gehaltstabellen mit Stand 1.5.2025 als verbindlicher Mindestlohn weitergelten.

Auf diesen Grundlohn kommen für jeden legal arbeitenden Anbieter zusätzliche Kosten, bevor überhaupt ein Deckungsbeitrag entsteht: Lohnnebenkosten wie Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung und weitere gesetzliche Abgaben, die laut Arbeiterkammer Oberösterreich 2026 bei rund 29 Prozent liegen, dazu Fahrtzeit, Arbeitsmittel, Verwaltung, Lohnfortzahlung bei Krankheit und Urlaub sowie eine unternehmerische Marge. Rechnet man den kollektivvertraglichen Stundenlohn von 12,37 bis 15,12 Euro mit dem von der Arbeiterkammer Oberösterreich genannten Lohnnebenkosten-Faktor von rund 29 Prozent hoch, ergibt sich rechnerisch eine reine Personalkostenuntergrenze von rund 16,00 bis 19,50 Euro je Arbeitsstunde – kein üblicher Preiskorridor, sondern die Grenze, unter der ein Angebot vor Fahrtzeit, Arbeitsmitteln, Verwaltung und Marge bereits kein korrekt angemeldetes Personal mehr finanzieren kann. Diese Rechnung ist bewusst konservativ: Sie lässt Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration außen vor, die der Kollektivvertrag zusätzlich vorsieht. Rechnet man die 14 Bezüge mit ein (Faktor 14/12) und darauf die rund 29 Prozent Lohnnebenkosten, liegt die Untergrenze bei etwa 18,60 bis 22,80 Euro je bezahlter Stunde – und je tatsächlich geleisteter Reinigungsstunde nochmals höher, weil Urlaub, Feiertage und Krankenstand bezahlt, aber nicht am Objekt gearbeitet werden. Wollen Sie einen angebotenen Zimmerpreis daran messen, fragen Sie den Anbieter nach der im Preis unterstellten Bearbeitungszeit je Zimmerkategorie und teilen den Zimmerpreis durch diese Zeit: Der so ermittelte implizite Stundensatz muss über dieser Personalkostenuntergrenze liegen. Ein Angebot, das rechnerisch unter diesem Kollektivvertragslohn plus Lohnnebenkosten liegt, kann auf Dauer nur funktionieren, wenn an anderer Stelle gespart wird – meist bei der sozialversicherungsrechtlichen Anmeldung des Personals oder bei der tatsächlich geleisteten Reinigungszeit.

Warum sehr günstige Angebote misstrauisch machen sollten

Ein auffällig niedriger Preis ist selten ein Verhandlungserfolg. Häufiger bedeutet er, dass die Reinigungskräfte nicht korrekt bei der Österreichischen Gesundheitskasse angemeldet sind, unter dem Kollektivvertragslohn bezahlt werden oder mehr Zimmer pro Stunde reinigen müssen, als sich mit der vereinbarten Qualität vereinbaren lässt. Das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) sieht dafür ein gestaffeltes Strafsystem vor: Laut WKO reichen die Verwaltungsstrafen für Unterentlohnung je nach Höhe des vorenthaltenen Entgelts von bis zu 20.000 Euro bis zu 250.000 Euro, bei vorsätzlichem Handeln bis zu 400.000 Euro. Wird Personal nicht über einen Reinigungsvertrag, sondern im Rahmen einer Arbeitskräfteüberlassung eingesetzt, trifft den Beschäftigerbetrieb laut WKO seit 1.1.2015 zusätzlich eine eigene, verwaltungsstrafbewehrte Pflicht, die vom Überlasser übermittelten Lohnunterlagen am Einsatzort bereitzuhalten. Dieser Abschnitt gibt allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.

Dass Sozial- und Lohndumping in der österreichischen Reinigungsbranche kein theoretisches Risiko ist, zeigt ein von NÖN.at berichteter Fall: Bei einer koordinierten Kontrolle der Finanzpolizei im März 2018 bei fünf Hotels in Wien und Niederösterreich hatten 15 von 21 kontrollierten Reinigungskräften weder eine Arbeitserlaubnis noch eine Sozialversicherungsanmeldung. Für den beauftragenden Betrieb bedeutet ein solcher Fall nicht nur ein Reputationsrisiko, sondern auch behördliche Kontrollen im eigenen Haus. Ein Preis, der spürbar unter dem kollektivvertraglichen Preisboden liegt, sollte deshalb nicht als Verhandlungsspielraum, sondern als Rückfrage verstanden werden: Wie kalkuliert der Anbieter diesen Satz, und kann er die Anmeldung seines Personals nachweisen?

Zusatzkosten, die häufig übersehen werden

Neben dem Grundpreis pro Zimmer oder pro Stunde lohnt sich der Blick auf mögliche Zusatzpositionen, die manche Angebote erst im Kleingedruckten oder gar nicht ausweisen: Fahrtkosten und Wegzeit zum Einsatzort, Parkgebühren, Reinigungsmittel und -geräte, Sonderreinigungen (etwa nach Renovierungen oder bei starker Verschmutzung) sowie Zuschläge für Wochenend-, Feiertags- oder kurzfristige Einsätze. Ob diese Positionen im Grundpreis enthalten oder gesondert verrechnet werden, ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich geregelt und hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend ist, dass ein seriöses Angebot diese Positionen explizit benennt, statt sie erst auf der Rechnung auftauchen zu lassen. Fragen Sie vor Vertragsabschluss aktiv nach, was im ausgewiesenen Preis enthalten ist und was nicht – das gilt insbesondere für Anfahrt, Wegzeit und Reinigungsmittel.

Outsourcen oder eigenes Personal – und wo Personalleasing dazwischenliegt

Ob sich Housekeeping als externe Reinigungsleistung, als Personalleasing oder mit eigenem Stammpersonal wirtschaftlicher abbilden lässt, hängt maßgeblich von der Auslastungskurve des Betriebs ab: Bei stabiler, ganzjährig planbarer Grundlast ist eigenes Personal in der Regel die günstigere Basis, weil kein Aufschlag für Ausfallrisiko und Vermittlung anfällt. Bei stark schwankender Auslastung, Saisonspitzen oder kurzfristigen Ausfällen verlagert ein externer Reinigungsvertrag oder Personalleasing dieses Risiko auf einen spezialisierten Partner und vermeidet Fixkosten in der Nebensaison. Die Abwägung zwischen diesen Modellen, den rechtlichen Rahmenbedingungen nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz sowie der konkreten Kostenstruktur eines Überlassungssatzes haben wir ausführlich in unserem Ratgeber zu Personalleasing für Housekeeping- und Reinigungskräfte beschrieben.

Für die klassische Hotelreinigung als Dienstleistung – bei der ein externer Anbieter ein definiertes Reinigungsergebnis mit eigenem Personal und eigener Aufsicht verantwortet – gelten dieselben Preistreiber und derselbe kollektivvertragliche Preisboden wie oben beschrieben. Der Unterschied liegt vor allem in der Steuerung: Beim Reinigungsvertrag liegt die Personalführung beim Anbieter, beim Personalleasing behält der Betrieb das fachliche Weisungsrecht.

So vergleichen Sie Angebote seriös

Statt Angebote nach dem nackten Preis pro Zimmer zu sortieren, lohnt sich ein strukturierter Vergleich anhand nachprüfbarer Kriterien. Die folgende Checkliste fasst zusammen, worauf Sie vor der Auftragsvergabe achten sollten:

  • Wurde eine Begehung oder zumindest ein detaillierter Fragenkatalog zu Zimmerzahl, -kategorien und Auslastung durchgeführt, bevor ein Preis genannt wurde?
  • Weist das Angebot Grundpreis und mögliche Zusatzpositionen (Fahrtkosten, Wegzeit, Sonderreinigungen, Zuschläge) getrennt aus?
  • Lässt sich die Gewerbeberechtigung des Anbieters über die kostenlose, registrierungsfreie Abfrage im Gewerbeinformationssystem Austria (GISA, gisa.gv.at/abfrage) nachvollziehen?
  • Bei Kapitalgesellschaften: Ist der Anbieter im Firmenbuch mit aktuellen Basisdaten auffindbar?
  • Bestätigt der Anbieter schriftlich, dass eingesetztes Personal vor Arbeitsantritt bei der Österreichischen Gesundheitskasse angemeldet wird?
  • Sind Kündigungsfristen fair gestaltet, ohne automatische Verlängerung um lange Zeiträume ohne rechtzeitige Ausstiegsmöglichkeit?
  • Liegt der kalkulierte Stunden- oder Zimmerpreis nachvollziehbar über dem kollektivvertraglichen Grundlohn plus Lohnnebenkosten?

Fazit

Der ehrliche Preis für eine Hotelreinigung entsteht nicht durch eine Preisliste, sondern durch eine nachvollziehbare Kalkulation: kollektivvertraglicher Grundlohn, Lohnnebenkosten, Zimmerkategorie und Reinigungsart, Frequenz und Auslastung, öffentliche Bereiche sowie Anfahrt und Qualitätskontrolle. Wer Angebote danach vergleicht statt nach dem nackten Preis pro Zimmer, erkennt schnell, welcher Anbieter seriös kalkuliert – und welcher später über Zusatzkosten oder Qualitätseinbußen ausgleicht, was im Angebot zu günstig war.

A.K.M unterstützt Hotels in Wien und Umgebung bei der Hotelreinigung und im Housekeeping mit Personal, das gemäß dem einschlägigen Kollektivvertrag entlohnt und bei der ÖGK angemeldet wird. Bei Interesse erstellen wir nach einer kurzen Bedarfsklärung ein Angebot, das die tatsächliche Zimmerstruktur und Auslastung Ihres Hauses berücksichtigt.

Häufige Fragen

Was kostet eine Hotelreinigung pro Zimmer in Österreich?

Einen einzelnen Fixpreis gibt es nicht, und ein seriöser Anbieter wird ihn ohne Kenntnis Ihres Betriebs auch nicht nennen. Der Preis pro Zimmer hängt von Zimmerkategorie und -größe, der Reinigungsart (Aufenthalts- oder Abreisereinigung), der Frequenz, der Auslastung, dem Umfang des Wäscheservices sowie öffentlichen Bereichen und Anfahrt ab. Als Untergrenze jedes seriösen Preises gilt der Kollektivvertragslohn für Reinigungspersonal zuzüglich Lohnnebenkosten – Angebote, die rechnerisch darunterliegen, sollten Sie kritisch hinterfragen.

Was kostet eine Hotelreinigung pro Stunde?

Auch hier lässt sich kein pauschaler Betrag nennen. Ausgangspunkt ist der kollektivvertragliche Stundenlohn: Für Personal der Gebäudereinigung liegt dieser laut WKO-Lohnordnung 2026 je nach Lohngruppe zwischen 12,37 und 15,12 Euro. Der tatsächlich in Rechnung gestellte Stundensatz liegt darüber, weil er Lohnnebenkosten (laut Arbeiterkammer Oberösterreich 2026 rund 29 Prozent des Bruttolohns), Fahrtzeit, Verwaltung, Ausfallrisiko und die unternehmerische Marge des Anbieters mit abdeckt.

Wie setzen sich die Kosten der Hotelreinigung zusammen – Pauschale pro Zimmer oder Stundensatz?

Beide Modelle sind in Österreich üblich und bilden unterschiedliche Risiken ab. Die Pauschale pro Zimmer ist für den Auftraggeber gut planbar, verlagert aber das Mehraufwandsrisiko bei stark verschmutzten Zimmern auf die Kalkulation der Reinigungsfirma. Der Stundensatz bildet den tatsächlichen Aufwand präziser ab, erfordert dafür aber eine belastbare gemeinsame Zeiterfassung, um nachvollziehbar zu bleiben. Viele Verträge kombinieren beide Modelle – Pauschale für die reguläre Zimmerreinigung, Stundensatz für öffentliche Bereiche und Sonderreinigungen.

Was ist der Unterschied zwischen Bleibe-Reinigung und Abreise-Reinigung bei der Preisgestaltung?

Eine Aufenthalts- bzw. Bleibereinigung im belegten Zimmer – meist Auffrischung und bedarfsweiser Handtuchwechsel – ist in der Regel weniger zeitaufwendig als eine vollständige Abreisereinigung mit komplettem Wäschewechsel und gründlicher Aufbereitung für die Neuvermietung. Seriöse Anbieter bilden diesen Unterschied im Preis ab, etwa über gestaffelte Pauschalen oder einen Zeitzuschlag für die Abreisereinigung. Wie genau diese Staffelung aussieht, ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich und sollte im Angebot konkret ausgewiesen sein.

Lohnt sich Housekeeping outsourcen, oder ist eigenes Personal günstiger?

Das hängt vor allem von der Auslastungskurve Ihres Hauses ab. Bei stabiler, ganzjährig planbarer Grundlast ist eigenes Personal tendenziell die günstigere Basis, weil kein Aufschlag für Ausfallrisiko und Vermittlung anfällt. Bei Saisonspitzen, schwankender Auslastung oder Personalengpässen verlagert Outsourcen oder Personalleasing dieses Risiko auf einen externen Partner und vermeidet Fixkosten in der Nebensaison. Die Kostenstruktur des Personalleasing-Modells erklären wir im Detail in unserem Ratgeber zu Personalleasing für Housekeeping- und Reinigungskräfte.

Wie schnell erhalte ich ein Angebot, und kann eine Reinigungsfirma kurzfristig starten?

Nach einer konkreten Anfrage mit Zimmerzahl, gewünschtem Leistungsumfang und Zeitraum melden sich professionelle Anbieter üblicherweise innerhalb von 24 bis 48 Stunden mit einer ersten Rückmeldung oder einem Angebot. Ob ein kurzfristiger Start möglich ist, hängt von der aktuellen Personalverfügbarkeit des Anbieters und der Komplexität Ihres Betriebs ab – seriöse Anbieter klären das offen, statt einen Termin zu versprechen, den sie nicht halten können.

Welche Zusatzkosten kommen zum Grundpreis dazu?

Häufig übersehen werden Fahrtkosten und Wegzeit zum Einsatzort, Parkgebühren, Reinigungsmittel und -geräte, Zuschläge für Wochenend- oder Feiertagseinsätze sowie Sonderreinigungen, etwa nach Renovierungen. Ob diese Positionen im Grundpreis enthalten sind oder gesondert verrechnet werden, regelt jeder Anbieter unterschiedlich. Fragen Sie das vor Vertragsabschluss aktiv ab und lassen Sie sich die Aufschlüsselung schriftlich geben.

Quellen

Zahlen zuletzt geprüft am 15. August 2026.

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